Familien werden gezielt entlastet

Familien werden gezielt entlastet

„Der Familienbonus plus ist ein Instrument, um Familien zu unterstützen und zu entlasten“, so LAbg. Veronika Marte, geschäftsführende Obfrau des ÖAAB Vorarlberg.

„Der Familienbonus war eine langjährige Forderung des ÖAAB und er hat sich seit seiner Einführung vor bald drei Jahren als ein hervorragendes Instrument erwiesen, um Familien mit Kindern in Österreich deutlich zu entlasten.“ Die geschäftsführende Vorarlberger ÖAAB-Obfrau Veronika Marte erinnert zum Jahresende daran, dass ab dem 1. Jänner wieder der Familienbonus beantragt werden könne. Leider gebe es nach wie vor Familien, die den Bonus bis heute nicht in Anspruch genommen haben.

Wirksames Mittel

„Schon länger ist beschlossen, dass der Familienbonus ab Mitte 2022 von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind angehoben wird. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag wird der Familienbonus von 500 auf 650 Euro erhöht und auch der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro angehoben“, merkt Veronika Marte an. „Bald eine Million Familien in Österreich werden durch den Familienbonus steuerlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet. Über 70.000 Kinder mit ihren Familien sind es in Vorarlberg. Dieses Maßnahmenbündel beinhaltet viele zukunftsweisende Neuerungen und ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Kinder-, Frauen- und Altersarmut“, ist Marte überzeugt. „Eine wesentliche Aufgabe der Politik ist es daher, die erforderlichen Rahmenbedingungen anzubieten, damit die Familien in Österreich weiter gestärkt werden. Der Familienbonus ist die größte steuerliche Entlastungsmaßnahme aller Zeiten für Familien mit Kindern. Ein familienpolitischer Meilenstein, der einmal mehr zeigt, dass die Volkspartei weiterhin die Familienpartei in Vorarlberg ist.“

Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, auf die Wahlfreiheit bei der Aufteilung des Familienbonus hinzuweisen, die Eltern ermöglicht, den Steuervorteil optimal zu nützen. Diese gilt ebenso für getrenntlebende Eltern, wobei es drei Varianten der Aufteilung gibt:

  1. „Mama-Papa-Kind“-Familie
    Wenn die Eltern in einer Partnerschaft und im gemeinsamen Haushalt leben, dann ist es möglich, dass die Mutter oder der Vater bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung den vollen Familienbonus beantragt oder beide halbe-halbe machen.

  2. Eltern leben getrennt, mit Unterhalt
    Die zweite Variante ist: Die Eltern sind getrennt, ein Elternteil zahlt Unterhalt. Auch da ist die Wahlfreiheit (im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung) gegeben.

  3. Eltern leben getrennt, kein Unterhalt
    Falls der Unterhalt nicht geleistet wird und die unterhaltsverpflichtende Person den Familienbonus nicht erhalten kann, dann beantragt die Person, die Familienbeihilfe bezieht, den vollen Familienbonus. Sogar der Stiefvater oder die Stiefmutter kann den Familienbonus beantragen.

Können sich die Eltern nicht über die Aufteilung des Familienbonus einigen, dann gebühren beiden Elternteilen je 50 Prozent.

Foto: Vorarlberger Volkspartei


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