Der ÖAAB Vorarlberg weist darauf hin, dass die Frist zur Beantragung des zusätzlichen „Heizkostenzuschuss PLUS“ am 31. Mai 2023 endet.

Der ÖAAB Vorarlberg weist darauf hin, dass die Frist zur Beantragung des zusätzlichen „Heizkostenzuschuss PLUS“ am 31. Mai 2023 endet.

Dieses finanzielle Hilfsangebot in Höhe von 330 Euro wurde von der Landesregierung eingeführt, um Privathaushalte bei der Bewältigung gestiegener Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. „Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger Vorarlbergs wissen, dass die Möglichkeit besteht, diese zusätzliche Unterstützung in den aktuell wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten zu erhalten. Die erweiterte Unterstützung kann eine wesentliche Hilfe zur Deckung der Heizkosten darstellen, insbesondere für Alleinerziehende und Alleinstehende", sagt ÖAAB Vorarlberg Obfrau, LAbg. Veronika Marte.

Höhere Einkommensgrenzen
Die Beantragung ist online möglich und die Auszahlung erfolgt durch die Gemeinden oder Bezirkshauptmannschaften. Es ist zu beachten, dass die Einkommensgrenzen zur Berechtigung für diese Unterstützung erhöht wurden, sodass mehr Menschen Anspruch darauf haben. Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Haushaltsgröße. Für einen 1 Personen Haushalt 1.860 Euro, 2 Personen Haushalt 2.790 Euro, 3 Personen Haushalt 3.226 Euro und 4 Personen Haushalt 3.648 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 422 Euro. Außerdem möchte Marte darauf hinweisen, dass Personen, die den regulären Heizkostenzuschuss des Landes bereits auf ihr Konto überwiesen bekommen haben, den Heizkostenzuschuss PLUS automatisch erhalten. Personen, die den regulären Zuschuss bar erhalten haben, müssen sich persönlich bei ihrer Gemeinde melden, um den zusätzlichen Zuschuss in Anspruch zu nehmen. „Ich ermutige jeden, der berechtigt ist, diesen zusätzlichen Heizkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Es ist eine wichtige Entlastung in schwierigen Zeiten. Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihren Antrag vor dem 31. Mai einreichen", fügt Marte hinzu.

Foto: ÖAAB Vorarlberg


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