KBBG: Mehr Chancen für unsere Kinder

KBBG: Mehr Chancen für unsere Kinder

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wurde im Rechtausschuss beschlossen

Es war ein langer Weg, bis das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) dem Rechtausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden konnte: „Nach drei Jahren intensiver Arbeit bin ich stolz darauf, dass wir einen zentralen Pfeiler des Regierungsprogramms mit dem heutigen Tag zu einem guten Ende gebracht haben“, betont VP-Bildungssprecherin Veronika Marte im Anschluss an die Ausschusssitzung. „Der Ausbau der Kinderbetreuung wird durch eine verbesserte Gemeindeförderung und eine Ausbildungsoffensive unterstützt und stellt somit ein Paket dar, das den Gemeinden einen realistischen Rahmen gibt, um das Kinderbetreuungsangebot weiter ausbauen zu können“, erläutert Marte die Schwerpunkte des neuen Gesetzes.

Kritik der Opposition verkennt die Realitäten

Entschieden widerspricht die Bildungssprecherin der Vorarlberger Volkspartei den Ausführungen der Opposition zum neuen Gesetz: „Wer in der aktuellen Situation die kostenfreie Kinderbetreuung oder einen Rechtsanspruch ab dem 1 Jahr fordert, ignoriert die Realitäten vor Ort! Selbst die SPÖ oder FPÖ Bürgermeister im Land sind nicht bereit, die Phantastereien ihrer eigenen Parteien in ihren Gemeinden umzusetzen! Ein größeres Misstrauensvotum aus den eigenen Reihen ist für mich kaum vorstellbar!“ Marte erinnert vor allem an die aktuell angespannte Personalsituation in den Kinderbetreuungseinrichtungen: „Praktisch alle Gemeinden suchen intensiv Pädagoginnen und Pädagogen und könnten deutlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen, die jedoch derzeit am Markt nicht verfügbar sind. Die gestern präsentierten Vorschläge der Neos ignorieren dieses Faktum beharrlich und tun so, als ob die BAfEP-AbsolventInnen auf den Bäumen wachsen!“

Mehr Planbarkeit für die Eltern durch Versorgungsauftrag

Ein wesentlicher Vorteil für die Eltern ist der neu geschaffene Versorgungsauftrag: „Für jedes Kind im Alter von drei bis fünf Jahren ist die Gemeinde verpflichtet, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, wenn ein Bedarf durch die Eltern gemeldet wird. Dieser Versorgungsauftrag gilt ganzjährig zwischen 7:30 und 17:30 Uhr, mit vier Wochen Schließzeit oder „Ferien“, die der Träger selbst festlegt. Dies gilt ab dem Kindergartenjahr 2023/2024. Damit ist mehr Planbarkeit für Eltern garantiert“, berichtet Veronika Marte.

Auch den Gemeinden räumt das Gesetz neue Möglichkeiten ein: „Wenn die Gemeinde den Bedarf in den verschiedenen Gruppen nicht decken kann, kann sie den Bedarf über Kooperation mit privaten Rechtsträgern bzw. mit anderen Gemeinden decken. Das ist vernünftig und stärkt die kommunale Zusammenarbeit“, so Marte abschließend.


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