Wohnbauförderung als Eigenkapital anerkennen

Wohnbauförderung als Eigenkapital anerkennen

Mehr Flexibilität bei der Handhabung der neuen FMA-Richtlinien wäre wünschenswert

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat diesen September zur Begrenzung der systemischen Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien die „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)“ erlassen, welche unter anderem eine Schuldendienstquote von Krediten von maximal 40% des Einkommens sowie eine Laufzeit von maximal 35 Jahren vorsieht. Außerdem muss für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung 20 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenkapital abgedeckt werden. „Diese Hürden sind im Burgenland deutlich leichter zu überwinden als bei uns in Vorarlberg. Umso wichtiger wäre es, wenn die Wohnbauförderung des Landes als Eigenkapital anerkannt wird. Damit hätten viele Vorarlbergerinnen und Vorarlberger wieder mehr Chancen, Eigentum zu erwerben.“

Alle finanziellen Spielräume nutzen

Aus Sicht von Wohnbausprecher Witwer haben die Darlehen des Landes den Vorteil, dass diese in den ersten Jahren mit einer geringen Verzinsung zurückgezahlt werden müssen und damit die monatlichen Raten insgesamt relativ moderat sind. „Diesen finanziellen Spielraum sollte auch die Finanzmarktaufsicht respektieren und die Kreditvergaben für jene erleichtern, die über relativ wenig Eigenkapital verfügen, aber eine gute Einkommenssituation haben.“

LAbg. Harald Witwer hofft, dass hier von Seiten des Finanzministeriums und der FMA die besonderen Herausforderungen des Vorarlberger Immobilienmarktes akzeptiert werden und eine entsprechende Anpassung der Richtlinien in die Wege geleitet wird: „Bei diesem wichtigen Thema darf es keine Denkverbote geben. Wir sind es der jungen Generation schuldig, dass sie ihren Traum vom Eigenheim – wenn finanziell möglich – auch realisieren können.“

Kauf des ersten Eigenheims erleichtern

Insgesamt plädiert der Wohnbausprecher der Vorarlberger Volkspartei Wohneigentum weiter zu stärken. So sollte der Kauf eines ersten Eigenheims deutlich erleichtert werden: „Mit der Abschaffung der Grunderwerbsteuer und der Grundbuchseintragungsgebühr könnte hier recht einfach ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Durch die hohen Grundstückspreise in Vorarlberg sind wir ganz besonders von diesen beiden Steuern betroffen, da sie auf Basis des Kaufpreises berechnet werden. Durch die Abschaffung würden all jenen, die ein Eigenheim errichten wollen, mehrere Zehntausend Euro mehr zur Verfügung stehen!“, so Witwer abschließend.

Foto: Vorarlberger Volkspartei


© 2024 ÖAAB Vorarlberg | Vorarlberger Volkspartei