Die Vorarlberger Landesregierung hat in ihrer heutigen (Dienstag) Sitzung die Weichen für ein umfassendes Wohnpaket gestellt. Es umfasst die Novellen des Raumplanungsgesetzes und des Baugesetzes sowie ein Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen (Zweitwohnungsabgabegesetz). „Mit dem neuen Wohnpaket setzen wir wichtige Schritte zur Entspannung des Wohnungsmarkts in Vorarlberg durch beispielsweise strengere Regelungen bei Ferienwohnungen, bessere Rahmenbedingungen für geförderten Wohnbau und Maßnahmen gegen Wohnungsleerstände“, betonen Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Landesrat Marco Tittler. Die Novellen wurden in der heutigen Regierungssitzung beschlossen und werden nun dem Landtag zugewiesen.
Nach der Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien und der damit verbundenen Vereinfachung des Fördersystems sowie dem erfolgten Auftakt zur Umsetzung des Bodenfonds Vorarlberg werden nun weitere Maßnahmen für die Umsetzung des von der Landesregierung geschnürten Wohnpakets gesetzt, erklären Schöbi-Fink und Tittler zum Beschluss der Regierungsvorlagen. „Mit diesem ganzheitlichen Ansatz sollen gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation am Wohnungsmarkt zu verbessern und den Leerstand von Wohnungen in Vorarlberg zu reduzieren“, so die beiden Regierungsmitglieder.
Die Novelle des Raumplanungsgesetzes beinhaltet strengere Regelungen zur Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen als Ferienwohnungen. Damit sollen Umgehungen der Ferienwohnungsregelungen im Rahmen von "Investorenmodellen" eingedämmt werden, um die gewachsenen Strukturen in den Tourismusgemeinden zu schützen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen solche Umgehungen unterbinden können. Weiters wird im Flächenwidmungsplan künftig eine Berücksichtigung des förderbaren Wohnbaus als Vorbehaltsfläche ermöglicht sowie eine Photovoltaik-Pflicht für Einkaufszentren, eine Erweiterung der Bestandsregelung auf Gebäude im Freihaltegebiet sowie eine Präzisierung im Bereich der Sondergebiete vorgesehen.
Das Zweitwohnungsabgabegesetz hat zum Ziel, Wohnungsleerstände in Vorarlberg zu bekämpfen. Der Anwendungsbereich der Zweitwohnsitzabgabe wird auf alle Wohnungen ausgedehnt, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden oder leer stehen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Wohnungen, die für berufliche, Ausbildungs- oder Pflegezwecke als Zweitwohnung benötigt werden oder die im Rahmen des Projekts der Landesregierung „Sicher Vermieten“ zur Aktivierung von Leerstand zur Miete angeboten werden.
Die Novelle zum Baugesetz umfasst hauptsächlich Änderungen, die aufgrund der Novelle des Raumplanungsgesetzes notwendig werden.
Foto: Vorarlberger Volkspartei