Regierung startet mit Programm gegen die Teuerung in den Herbst

Regierung startet mit Programm gegen die Teuerung in den Herbst

Bisher hat die Bundesregierung für die Jahre 2022 bis 2026 rund 40 Mrd. Euro an Entlastungsmaßnahmen im Kampf gegen die Inflation beschlossen. Nun folgen weitere Maßnahmen. In der sitzungsfreien Zeit haben die Regierungsparteien intensiv an einem mehrteiligen Programm gegen die Teuerung gearbeitet und starten damit in mehreren Themenbereichen in den Herbst. All diese Maßnahmen werden bereits heute per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.

  1. Mieten werden mit 5 Prozent gedeckelt

    Im kommenden Jahr würde alleine bei den gemeinnützigen Wohnungen eine Erhöhung von 15 % anstehen.

    Daher werden alle geregelten Mietformen künftig um maximal 5 % steigen, selbst wenn die Inflation darüber liegt. Diese Regelung gilt für die kommenden 3 Jahre (2024, 2025 und 2026). Das wird beispielsweise im gemeinnützigen Wohnbau dazu führen, dass 2024 nur 5 % Erhöhung (statt 15 %) wirksam wird. In Zukunft werden auch Kategorie- und Richtwertmieten nur einmal pro Jahr erhöht werden können. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an einer dauerhaften Lösung, um auch für allfällige künftige Phasen höherer Inflation Planungssicherheit zu geben.

  2. Gebührenstopp auf Bundesebene, Gemeinden sollen mitziehen

    Der Bund hat bereits im Frühjahr einen Stopp der Bundesgebühren beschlossen. Dieser wird nun erweitert.

    Das bedeutet: Beim Klimaticket und der Mautvignette wird es keine Erhöhungen geben. Die Vignette wäre ansonsten von 96 auf 110 Euro gestiegen. Auch die LKW-Maut wird im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst. Im Gegenzug werden künftig Kosten für CO2-Emissionen von LKW in die Maut eingerechnet.

    Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Frühjahr ein Anreizsystem angekündigt, damit Gemeinden ihre kommunalen Gebühren 2024 nicht erhöhen (Wasser, Abwasser, Müll). In Abstimmung mit den Bundesländern wird der Bund 150 Mio. Euro Zweckzuschuss zur Verfügung stellen, mit dem Einnahmenausfälle der Gemeinden, die auf Erhöhungen verzichten, kompensiert werden können. Für die Finanzierung wird ein Teil der Einnahmen aus der Übergewinnsteuer der Stromkonzerne herangezogen.

  3. Die Krisengewinne von Energiekonzernen werden abgeschöpft

    Nach der Verschärfung der Gewinnabschöpfung bei Stromproduzenten vor dem Sommer soll diese nun auch bei fossilen Energieträgern angepasst werden.

    Konkret wird beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger die Bemessungsgrundlage für das Jahr 2023 erhöht – es wird bereits ab 10 % Übergewinn (nicht erst ab 20 %) abgeschöpft.

Bundeskanzler Karl Nehammer: „Wir wollen die Menschen entlasten und das Leben leistbar halten. Uferlose Mieterhöhungen belasten die Menschen stark und schränken ihre finanziellen Spielräume ein. Mit der Begrenzung der Mieterhöhungen schaffen wir Planungssicherheit und verhindern drastische Erhöhungen. Was die Energiekonzerne betrifft: Ich habe immer gesagt: „Wir lassen uns nicht papierln. Es geht nicht, dass Konzerne sich mit Übergewinnen eine goldene Nase verdienen. Deshalb verschärfen wir nun auch bei den fossilen Energiekonzernen die Übergewinnsteuer. Bei den Gebühren wiederum gehen wir als Bund mit gutem Beispiel voran, unser Gebührenstopp wird ausgeweitet, auch Klimaticket und Mautvignette werden nicht erhöht. Jetzt bieten wir den Gemeinden einen Anreiz, auch selbst auf Gebührenerhöhungen bei Wasser, Kanal und Müll zu verzichten. Auch beim Wettbewerbsrecht wird es Anpassungen geben.“

Foto: Vorarlberger Volkspartei


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