„Das Bildungsprogramm der neuen Bundesregierung kann mit gutem Gewissen als leistungsorientiert, praxisbezogen und innovativ bezeichnet werden“, hält Stephan Obwegeser vom ÖAAB Vorarlberg fest. „Viele schulische Problembereiche werden klar erkannt und Verbesserungen eingeleitet. Auch dass der neue Bildungsminister Wiederkehr sofort ein generelles Handyverbot für die Schulstufen 1-8 verhängt, gefällt mir. Denn die Experten sind sich über die Gefahren von übermäßigem Handykonsum in diesem Lebensabschnitt einig!“
Insgesamt wären beim schwarzrotpinken Programm herauszuheben:
• Verpflichtendes zweites Kindergartenjahr
• Schrittweise Ausweitung der Besuchspflicht im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr von 20 auf 30 Stunden für Kinder mit Sprachförderbedarf
• Ausbau der Schulautonomie
• Reduktion der Dokumentationspflicht an Schulen
• Evaluierung des MIKA-D-Testverfahrens
• Weiterentwicklung der Deutschförderklassen
• Bei sprachlichem Förderbedarf verpflichtender Besuch der Sommerschule
• Einführung von Orientierungsklassen
• Schulische Mitwirkungspflicht für Eltern – mit Sanktionsmöglichkeiten
• Religionspädagogik muss im Einklang mit Verfassung und Menschenrechten stehen und in deutscher Sprache erfolgen
• Zur Sicherstellung der Durchführung des Religionsunterrichts gemäß den Grundsätzen des österreichischen Schulwesens (§ 2 SchOG) wird eine religions-unabhängige Schulaufsicht durchgeführt
• Einführung einer eigenständigen Lehramtsausbildung für Inklusion und Sonderpädagogik
• Neukonzipierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, bis dahin
• Anhebung der Deckelung für sonderpädagogische Förderung von 2,7 auf 4,5 Prozent
• Die Kosten für Schulassistenz für Schülerinnen und Schüler übernimmt der Bund, nicht mehr die Gemeinden
• Ausbau der Ganztagsschule bei vollkommener Wahlfreiheit der Eltern
• Intensivere Begabungsförderung
• Stärkere Leistungsförderung in der Sekundarstufe II
• Ein eigenes Fach „Demokratiebildung“ in der Sekundarstufe I
• Die „Mittlere Reife“ am Ende der Schulpflicht
• Weitergabe von Schülerinformationen bei Wechsel der Schulart
• In größeren Schulen kommt es zur Einrichtung eines mittleren Managements (Abteilungsleiter)
• Stärkere Praxisorientierung in der Lehrerausbildung
• Aufwertung der Direktionen – Ausbau der administrativen Unterstützung
• klare Regelungen zur altersgerechten Umsetzung eines Handyverbots in der Schule
• Stärkung und Aufwertung der polytechnischen Schule (PTS) sowie der Berufsschule
Etwas unklar ist noch die Ankündigung auf Seite 188 „Erleichterung von Modellregionen für die Gemeinsame Schule der 10- bis 12- bzw. 14-Jährigen“. „Die gesetzlich geregelten Mitwirkungsrechte der Schulpartner Schüler, Eltern und Lehrer dürfen nicht ausgehebelt werden“, betont Obwegeser, mit Blick auf die mangelnde Akzeptanz dieses Modells bei den Schulpartnern.