„Abschaffung des externen Maturavorsitzes bringt Qualitätsverlust!“

„Abschaffung des externen Maturavorsitzes bringt Qualitätsverlust!“

Veronika Marte, Obfrau der ÖAAB-Lehrerinnen und Lehrer in Vorarlberg zum aktuellen Plan des Ministeriums: „Der Gesetzesentwurf zum Thema ‚Weiterentwicklung der abschließenden Prüfungen‘ des Bildungsministeriums sieht vor, den externen Maturavorsitzenden durch den eigenen Direktor zu ersetzen. Das lehnen wir ab – wir fürchten einen Qualitätsverlust.

„Die geplante Abschaffung des externen Maturavorsitzenden stellt unseres Erachtens einen Qualitätsverlust dar“, hält Marte fest. „Bei der Einführung der Reifeprüfung in Österreich 1849 war es so, dass der Landesschulinspektor an den Gymnasien bei den Prüfungen den Vorsitz führt: Das hat ihn in die Lage versetzt, sich ein Bild vom Leistungsvermögen „seiner Schulen“ zu machen. Durch die Zunahme Höherer Schulen haben diese wichtige Funktion dann auch Direktoren und erfahrene Pädagogen übernommen.

Diese „externe Kontrolle“ scheint uns sehr wichtig zu sein; sie sorgt für Rechtssicherheit, sie garantiert mehr Objektivität, weil der Vorsitzende ja bei den Prüfungen aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse anwesend ist, die Vorsitzenden sind in der Lage, „ihren Schulen“ wertvolles Feedback zu geben, sie leisten einen Beitrag zur Evaluation und damit zur Schulentwicklung und sorgen für mehr Vergleichbarkeit“, argumentiert Marte die Bedenken des ÖAAB Vorarlberg.

„Das Ministerium argumentiert u.a. damit, dass es zum einmaligen, coronabedingten Verzicht auf den externen Maturavorsitzenden beim Maturatermin 2020 „positive Rückmeldungen“ gegeben habe. Dazu ist anzumerken, dass es diese gar nicht geben kann, weil ja die mündliche Reifeprüfung im Wesentlichen ausgefallen ist und dies ein sehr wichtiger Teil der Tätigkeit des externen Maturavorsitzenden ist, bei der mündlichen Reifeprüfung den Vorsitz zu führen. Wir haben also für die Form, dass der Schuldirektor bei mündlichen Maturaprüfungen den Vorsitz an der eigenen Schule führt, schlicht und einfach keine echten Erfahrungswerte. Auch kann man mit einer gewissen Berechtigung erst von „Erfahrung“ sprechen, wenn etwa fünf Maturatermine absolviert worden sind“, hält Marte abschließend fest.

Foto: (c) mauche.eu


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